Diskussion mit Dr. Ronald Huth

Privatisierungsveranstaltung

Einige Teile der Stadtverwaltung seien derzeit schon ausgegliedert oder in Eigenbetriebe und GmbHs umgewandelt worden. Weitere sollten noch folgen (z. B. Klinikum). Anteile von städtischen Gesellschaften, wie bei den Stadtwerken Hanau, wurden schon verkauft. Beabsichtigt sei es, die Stadt künftig mit einer "Restmannschaft" von ca. 200 Bediensteten zu verwalten.

Huth stellte in seinem Einführungsreferat die Grundlagen verschiedener Konzepte von Privatisierung kommunaler Leistungen vor. Privatisierung entsprechender Leistungen sei nicht per se gut oder schlecht. Es gebe gelungene Beispiele für kommunale Unternehmenstätigkeit in öffentlicher Hand (z. B. Sparkassen) und kommunale Verwaltungen seien durchaus fähig, sich auf dem Markt zu bewähren, wenn man sie nur ließe. Wobei öffentliche Verwaltungen aber, durch Beschränkungen des bestehenden Haushaltsrechtes, eigentlich nicht in der Lage seien unternehmerisch zu kalkulieren (keine Abschreibungsmöglichkeiten oder nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen).

(Foto: Holger Greiner)

Im Gegenzug gebe es schon immer private Anbieter, die seit Jahrzehnten für öffentliche Auftraggeber Leistungen erbrächten, ohne dass für Bürgerinnen und Bürger Probleme oder unangemessene Belastungen entstünden. Privatisierungen dürften aber keinesfalls überstürzt betrieben werden. Die langfristigen Folgekosten für Kommunen und Einwohner müssten genau kalkuliert werden. Gerade die jüngst häufig propagierten PPP-Modelle (?public-private-partnership?) hätten sich – bei längerfristiger Betrachtung – häufig als Kostenfalle für Städte und Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger herausgestellt.

Es gelte aber – in Aussagen und Zielsetzungen (die auch vom Wähler beurteilt werden könnten) – klar zu definieren, welche kommunalen Leistungen zu welchen Konditionen politisch gewollt seien. Man müsse sich im Stadtparlament darauf verständigen, welche Leistungen in öffentlicher Regie verbleiben sollten und welche gegebenenfalls ausgegliedert oder an die Privatwirtschaft abgegeben werden könnten. Es müsse dabei Konsens sein, dass nicht alle kommunalen Leistungen gewinnbringend angeboten werden könnten und dass Defizite in gewissen Bereichen (z. B. KITAS, ÖPNV) einfach unausweichlich seien. Wer aber mit welcher Leistung und welchen Beträgen subventioniert werden solle, müsse in der politischen Diskussion als Zielstellung herausgearbeitet werden. Besonders sensibel müsse in diesem Zusammenhang mit dem Bereich der eigentlichen "Daseinsfürsorge" umgegangen werden.

Beim Hanauer-Modell vom "Konzern Stadt" sei dringend zu hinterfragen, was ein solches Konglomerat aus Eigenbetrieben, Eigengesellschaften oder Beteiligungen eigentlich tatsächlich bewirken soll. Eine genau definierte politische Zielstellung für die zunehmende "GmbH-isierung" der Verwaltung sei praktisch nicht vorhanden.

"Konzern Hanau"

(Foto: Holger Greiner)

Ein überzeugendes Konzept, wie eine Kernverwaltung von 200 Bediensteten eine 100.000 Einwohner-Stadt verwalten solle, sei von den Verantwortlichen derzeit ebenfalls noch nicht auf den Tisch gelegt worden. Die Auswirkungen für die betroffenen Beschäftigten im "Konzern" bei Tarifen, Arbeitszeiten, Sozialleistungen etc. seien noch nicht einmal ansatzweise diskutiert worden. Auch die Folgen der Umsetzung dieses Modells für die Hanauerinnen und Hanauer seien weitestgehend unklar. Die vom sozialdemokratischen Oberbürgermeister häufig gelieferte Begründung, dass es hierzu keine Alternative gebe, sei eigentlich keine, da letztendlich mit ihr keine inhaltlichen Kriterien verknüpft seien. Kaminsky befinde sich damit direkt in der unseligen Traditionslinie Margaret Thatchers, deren Lieblingsbegründung für die von ihr durchgeführten neoliberalen Reformen immer der Satz "There is no alternative" (T.i.n.a.) gewesen sei.  

In der weiteren Diskussion wurde außerdem herausgearbeitet, dass davon auszugehen sei, dass mit der in die Holding des "Konzerns Hanau" eingebetteten völlig verschachtelten und undurchschaubaren Unternehmensstruktur, mit völlig unklaren Kontroll- und Einflussmöglichkeiten, beabsichtigt sei, die politische Kontrolle des Parlamentes über die verschiedensten Bereiche städtischer Verwaltungs- und Unternehmenstätigkeit nach und nach auszuhebeln. Von den Machthabern bestimmte Aufsichtsgremien träten nach und nach an die Stelle der gewählten Stadtverordnetenversammlung. Eine demokratische – nach sozialen und ökologischen Kriterien ausgerichtete – Überprüfung der städtischen Handlungen sei damit kaum noch möglich.