Mit einem Antrag in der nächsten Stadtverordnetenversammlung setzen sich die Grünen Hanau für die Umsetzung der Istanbul Konvention ein. Sie beantragen eine zusätzliche halbe Stelle für das Frauenbüro zu Koordination und Umsetzung von Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Kindern entsprechend der Istanbul Konvention.
„Wir freuen uns, dass wir unseren ersten Antrag in dieser Wahlperiode zu einem so wichtigen Thema stellen. Der Schutz von Frauen vor Gewalt, aber auch von Kindern, die Opfer oder Zeuginnen und Zeugen von häuslicher Gewalt sind, ist mir eine besondere Herzensangelegenheit. Die Zahlen des Bundeskriminalamts bereiten mir Gänsehaut. Denn wie das mit statistischen Zahlen so ist, verbergen sich dahinter genauso viele schreckliche Erlebnisse, die das ganze Leben beeinflussen können.“, so verdeutlicht stellvertretende Fraktionsvorsitzende Josefine Lamß die Bedeutung für die Grüne Fraktion. „Laut dem Bundeskriminalamt waren 2019 über 141 000 Menschen Opfer von Gewalt in Partnerschaften in Deutschland, um nur eine Zahl zu nennen.“ Durch den Austritt der Türkei aus dem 2011 in Istanbul unterzeichneten Übereinkommen des Europarates, hat die Istanbul Konvention derzeit eine besondere Brisanz. Aber sie ist schon länger von enormer Bedeutung in Europa und wird es noch lange bleiben. Denn der Beschluss ist nicht nebenbei umsetzbar. Dafür ist er zu umfangreich. Die Istanbul Konvention umfasst vier Säulen: Verhütung, Schutz, Strafverfolgung und ineinandergreifende politische Maßnahmen zum Schutz vor und zur Bekämpfung von jeglicher Form von Gewalt. Formen der Gewalt sind z. B. sexualisierte Gewalt, seelische Gewalt, wirtschaftliche Gewalt und körperliche Gewalt. Konkret geht es z. B. um Genitalverstümmelungen, Zwangsheiraten, Vergewaltigungen, Stalking, sexuelle Belästigung, Zwangsabtreibung und auch Kinder, die Zeug:innen oder Opfer häuslicher Gewalt sind. Es geht neben ausreichender, wohnortnahe und allen zugänglichen Einrichtungen und Versorgungen zum Schutze ALLER betroffener Frauen und Kinder u.a. um Aus- und Weiterbildungen, Sensibilisierungen verschiedenster Berufsgruppen wie Ärzt:innen oder Polizist:innen, Strafverfolgungen, aber auch um (präventive) Arbeit mit Täter:innen.
Deutschland hat die Istanbul Konvention 2018 ratifiziert, damit sind entsprechende Leistungen eine Pflichtaufgabe des Staates. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Istanbul Konvention liegt aber nicht nur beim Bund, sondern ebenso bei den Bundesländern und Kommunen.
„Wir sehen in der Schaffung der neuen Stelle nicht nur eine Investition in die Menschenrechte in Hanau. Sondern wir gehen auch davon aus, dass die Personalkosten zu großem Teil dadurch wieder ausgeglichen werden, dass besser Förderprogramme genutzt werden können.“, so gibt Fraktionsvorsitzender Stefan Weiß zu bedenken.
Josefine Lamß begründet das Anliegen der Grünen so: „Hanau setzt sich Dank der engagierten Arbeit des Frauenbüros, der Beratungsstellen und Hilfsorganisationen, dem gemeinsamen Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen mit dem MKK auf vielfältige Weise ein. Alle leisten sehr viel. Aber dies genügt noch nicht. Das Pensum, das bewältigt werden muss, ist zu enorm und es fehlt an vielen Stellen an Mitteln. Zur Umsetzung gehört eine umfassende Bedarfs- und Bestandsanalyse z. B. entsprechend des Darmstädter Modells, eine Koordination und Vernetzung der Hilfsorganisationen und Beratungsstellen sowie verschiedenster gesellschaftlicher Institutionen, ein gutes Wissen über die verschiedenen Förderstrukturen von Bund und Land und auch die Umsetzung selbst von erarbeiteten Maßnahmen zur Einhaltung der Istanbul Konvention. Dies erfordert personelle Kapazitäten, die das Frauenbüro Hanau derzeit nicht hat. Die Aufgaben der Frauenbeauftragten sind vielfältig und drehen sich um alle Lebenslagen von Frauen und Familien. Daher ist eine zusätzliche personelle Ressource zur Unterstützung der Frauenbeauftragten nötig, die sich nur mit der Istanbul Konvention befasst. Um diese bitten wir für den Schutz der Hanauer Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt.“