Die Berechnungen des Statistischen Bundesamts, die von der Ministerin als Grundlage herangezogen würden, seien inakzeptabel, da sie nicht von einem Mindestlohn sondern vom Hungerlohn der am schlechtesten Bezahlten ausgingen. Der als Existenzminimum angenommene Betrag sei bereits durch Lohndumping auf ein nicht akzeptables Maß gedrückt worden.
Es sei skandalös, dass die Ministerin die Sätze für Kinder eigentlich für zu hoch erachtet habe, obgleich das Bundesverwaltungsgericht gerade auf die mangelnde Versorgung der Kinder hingewiesen habe. Die jetzt geplanten Sachleistungen für Kinder seien demnach aus dem bisher geleisteten Betrag herausgerechnet und nicht etwa als Erhöhung des Regelbetrags für Kinder anzusehen.
„Für die jetzt geplanten 5 Euro mehr an Erwachsene hat sich die langatmige Arbeit des Ministerium nun wirklich nicht gelohnt“, meinen die Hanauer Grünen abschließend. (Grüne HU)