Es sei ein lächerlicher Vorwand, dass Verkehrsminister Posch nunmehr angebliche Rechtssicherheit durch die Revision beim Ausbau des Frankfurter Flughafens erlangen wolle. Noch weniger glaubhaft klinge der Hinweis, dass grundsätzlich geklärt werden müsse, ob eine Landesplanung in die Kompetenzen des Bundes eingreifen dürfe.
Wenn Roland Koch stets behauptet habe, dass er beim Thema Nachtflugverbot zu keinerlei Kompromissen bereit sei, so müsse er sich jetzt öffentlich den Vorwurf der Lüge und des doppelten Wortbruchs gefallen lassen.
Nochmals sei jetzt klar geworden, dass die Versprechungen der Landesregierung und von Fraport im Mediationsverfahren nur als Ablenkungsmanöver gedacht waren. Während des Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren von September 2006 bis April 2007 in Offenbach hätten die Behördenvertreter das Nachtflugverbot stets als Voraussetzung betrachtet, da Fraport selbst den entsprechenden Antrag dazu gestellt hatte. Der Genehmigungsbescheid mit 17 Nachtflügen sei deshalb der erste Wortbruch gewesen.
Da der Verwaltungsgerichthof in Kassel in seinem Urteil eindeutig den Lärmschutz der Bevölkerung garantieren wollte, greife die Hessische Landesregierung jetzt zum zweiten Wortbruch, indem sie sich dem Spruch des höchsten Hessischen Gerichts nicht beugen wolle.
„Mit dieser unglaubwürdigen Wortbruch-Politik fördern Koch und Posch die Politikverdrossenheit im Lande und verstärken die leider häufig verbreitete Meinung, dass man Politkern ihre Versprechungen nicht glauben darf“, meinen die Hanauer Grünen abschließend.
Für den Vorstand
Elmar Diez