Sie möchte auf jeden Fall diese Veranstaltung auf Hanauer Gebiet halten. Da aus sicherheits- und verkehrstechnischen Gründen zur Zeit kein anderes Gelände zur Verfügung steht, hat der Magistrat den Vorschlag der „Alternativen Fraktion (AF)“ von Mitte letzten Jahres aufgegriffen und einen Antrag in die nächste Stadtverordnetenversammlung eingebracht, eine Teillöschung dieses Gebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet Mainaue durch die Obere Naturschutzbehörde zu veranlassen.
In der Bundesrepublik Deutschland gab es Ende 2008 nach Zahlen des Bundesamts für Naturschutz 7.203 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 9,9 Mio. ha. Dies entspricht etwa 28 % der Fläche Deutschlands. Gegenüber früheren Jahren hat sich damit die Anzahl und Flächengröße der Landschaftsschutzgebiete deutlich verkleinert. Hauptsächlich verantwortlich dafür ist das Bundesland Hessen, das für große Teile des Landes bestehende Landschaftsschutzgebiete aufgehoben hat.
Die Fraktion Die Grünen kann diesem Antrag nicht zustimmen, da sie ungeachtet der prozentualen Relation , die Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes aus ökologischen Gründen für falsch hält. Das über 50 km zusammenhängende Landschaftsschutzgebiet beiderseits des Maines hat für die Natur- und die Artenvielfalt eine herausragende Bedeutung gerade für das dicht besiedelte Rhein-Main-Gebiet. Daher wird sich die Fraktion Die Grünen gemäß dem Koalitionsvertrag in der nächsten Stadtverordnetenversammlung der Stimme enthalten.