Grüne begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Bündnis 90/Die Grünen Hanau, Ortsverband und Fraktion, begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das am 25.01.2022 die Verweigerung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines weiteren Zwischenlagers für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll als rechtens erklärte. Angelika Gunkel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Fraktion stellt fest: „Wir gratulieren der Stadt Hanau zum Urteil und danken für die Hartnäckigkeit. Nicht nur für die Stadt Hanau und ihre Bürgerinnen und Bürger ist diese Entscheidung eine gute Nachricht: Atommüll-Zwischenlager sind wegen ihres hohen Gefährdungspotenzials in Gewerbegebieten nicht zulässig, die Baugenehmigung wurde zu Recht versagt. Mit weiteren Versuchen, das bestehende Atommüll-Zwischenlager zu erweitern, ist jetzt wohl nicht mehr zu rechnen.“
Der Weg zu dieser Entscheidung war steinig und lang. Nachdem die ehemals in Hanau ansässigen Atomfirmen nach zahlreichen Skandalen schließen mussten und abgebaut wurden, blieb nur noch die Nachfolgefirma der Skandalfirma Transnuklear jetzt Orano NCS GmbH (vormals Daher Nuclear Technologies, vormals Nuclear Cargo Service) auf dem Gelände ansässig. In zwei Hallen, die Orano NCS betreibt, wird derzeit der angefallene radioaktive Bauschutt aus dem Abriss der ehemaligen Atomfirmen bis zu einer endgültigen Verbringung in ein Endlager deponiert. Der Abtransport sollte Anfang der 2020er Jahre in den Schacht Konrad erfolgen, hiermit ist jedoch frühestens 2027 zu rechnen.
Den bisherigen Versuchen, zusätzlichen Atommüll nach Hanau zu holen, haben sich die Grünen immer entgegengestellt und auch die Stadt Hanau bei ihrer Ablehnung einer weiteren Lagerhalle unterstützt. Nach vielen Jahren des Engagements gegen die Atomfabriken unter anderem mit dem inzwischen verstorbenen Elmar Diez und nach den Erfahrungen mit der Firma Transnuklear ist das Vertrauen in die Zuverlässigkeit dieser Firmen endgültig verloren gegangen. Berichte über Korruption, falsche Deklaration, gefährlichen Umgang, Bestechung und vieles mehr waren Ende der 1990er Jahre fast täglich zu lesen, so dass auch der Widerstand nicht nur bei Umweltorganisationen, sondern auch in der Politik wuchs.
Die Lagerung von Abrissmaterial am Standort Hanau wird in Kauf genommen, eine Erweiterung jedoch strikt abgelehnt. Sowohl bei dem Transport in ein Zwischenlager als auch beim Betrieb entstehen Gefahren. Die umfängliche Sicherheit der Lagerung kann nicht gewährleistet werden. Der Maxime, dass Atommüll möglichst dicht am Entstehungsort zu lagern ist, muss gefolgt werden. Zudem ist die derzeitige Entwicklung mit nicht-störendem Gewerbe im Technologie-Park Wolfgang positiv und den ansässigen Firmen ist die Nachbarschaft zu einem weiteren Atommüll-Lager nicht zuzumuten. Der Aufschwung, den die Stadt Hanau genommen hat, ist ohne den Abbau der Atomfirmen nicht denkbar.
Angelika Gunkel: „Es ist zu hoffen, dass mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ein vorläufiger Schlusspunkt unter das unrühmliche Kapitel „Atomdorf“ gesetzt wird und die vielen Aktionen vor den Toren der damaligen Anlagen sich endgültig gelohnt haben.“