Wohnen und Obdachlosigkeit

Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum ist in Hanau nach wie vor notwendig. Tatsache ist, dass der Mietpreis und die Umlagen für eine Wohnung inzwischen einen Großteil des Einkommens eines durchschnittlich verdienenden Haushalts ausmachen.

 

Daher hat die Stadt Hanau, vor allem die städtische Wohnungsbaugesellschaft, dafür zu sorgen, dass preiswerte Wohnungen insbesondere für den Teil der Bevölkerung angeboten werden, der nur über ein niedriges Einkommen verfügt. Selbst wenn von der Stadt Hanau derzeit versucht wird, in den einzelnen Stadtteilen keine Ghettobildung entstehen zu lassen, so kann dies nicht bedeuten, dass die Fehlbelegungsabgabe (offiziell Fehlsubventionierungsabgabe) prinzipiell überholt ist. Gerade mit den Mitteln der Fehlbelegungsabgabe können preiswerte Wohnungen gebaut oder Belegrechte erworben werden, damit weniger betuchte  Bevölkerungskreise zu erschwinglichem Preis wohnen können, z.B. bei den Hanauer Wohnungsbaugesellschaften.

 

Da Wohnen nicht an der Wohnungstür endet, sind Verbesserungen- wie Lärmminderung durch Verkehrsbeschrän­kungen, Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft, sowie die Schaffung weiterer Grünanlagen- notwendige Schritte zu einem lebenswerten Wohnumfeld.

 

Obdachlosigkeit

Obdachlosigkeit ist immer noch ein Problem in Hanau. Lösungen hierfür können nur durch individuelle Beratung in Zusammenarbeit mit den Trägern der Freien Wohlfahrtsverbände, wie z. B. dem Franziskus-Haus und Lichtblick entwickelt werden. Die Ergebnisse des fortzuschreibenden Armutsberichts müssen konsequent zur Verbesserung der Situation von Obdachlosen und Nichtsesshaften herangezogen werden. Ziel dabei muss sein, alles zu tun, damit eine durch Armut, Arbeitsplatzverlust oder psychische Probleme u.ä. verursachte kritische Situation gar nicht erst zu Obdachlosigkeit führt. Keine Lösung ist es, wie es von bestimmten Kreisen gefordert wird, Obdachlose aus dem Stadtbild (z. B. am Marktplatz) zu vertreiben.

 

Daher:


  • Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum
  • Zielgerichteter Einsatz der Fehlbelegungsabgabe zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums
  • Verbesserung des Wohnumfelds
  • Präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit
  • Keine Vertreibung von Obdachlosen aus dem öffentlichen Raum