Hanauer Grüne wollen Mittel im Haushalt für die Klimaanpassung

Der Klimawandel wird als eines der zentralen Themen für die Zukunft in Hanau benannt, doch dies schlägt sich im aktuellen Haushaltsentwurf nicht nieder. Für den Doppelhaushalt 2022/2023 stellen die Grünen deshalb den Antrag, jeweils 50.000 Euro für investive Maßnahmen einzuplanen, die die Folgen des Klimawandels abfedern helfen, um gezielt kleinere Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel durchführen zu können (Trinkbrunnen, Bänke, Sonnenschutz, Schattenspender, etc.).

Ausgebremst wurde in Hanau beispielsweise die Errichtung von Trinkbrunnen für Bürger:innen und Gäste, obwohl es derzeit Fördermittel gibt. Andere Städte gehen voran: in Frankfurt soll 2022 der 16. Trinkwasserbrunnen installiert werden und für Offenbach – mit den Fördermitteln des Landes – sind drei an der Zahl geplant.

„Wir können nicht verstehen, dass die Hanauer Verwaltung die Installation von öffentlichen Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt und den Stadtteilen verhindert“, so Angelika Gunkel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, „obwohl es eine 100Prozent-Förderung des Landes zur Einrichtung gibt und die Vorteile auf der Hand liegen.“ Dabei sei diese unkomplizierte Versorgung der Menschen aus vielen Gründen sinnvoll: Ein Schluck Wasser kann helfen, bei Hitze oder Stress kurzfristig und kostenlos Abhilfe zu schaffen. Wasser aus Trinkbrunnen vermeiden Müll und nutzen das lokale Trinkwasser.

Lokale Geschäfte und Cafés müssen nicht um Einnahmen bangen. Es handelt sich um die Trinkwasserzufuhr von Kleinstmengen, die konkret weiterhelfen, gesund und fit zu bleiben, besonders an heißen Tagen. Der Zugang zu Trinkwasser ist als eines der 17 Nachhaltigkeitsziele der UN (17 SDGs) gerade in Städten von großer Bedeutung. Die Installation von Trinkbrunnen würde zeigen, dass der Magistrat in Hanau es ernst meint mit der Klimaanpassung und einer „Stadt für alle“. Für Trinkbrunnen und weitere Maßnahmen soll das geforderte Budget zur Klimaanpassung neue Chancen eröffnen.